AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ohhlemon GmbH Ziegelbergstraße 27, 73527 Schwäbisch Gmünd
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der ohhlemon GmbH Ziegelbergstraße 27, 73527 Schwäbisch Gmünd gelten für die Nutzung des Portals app.oohlemon.de (nachfolgend „Portal“ genannt) und der gleichnamigen App und für alle Verträge über
(a) die Beschaffung von Werbeflächen über das Portal zwischen oohlemon und Werbekunden (nachfolgend „Advertiser“ genannt; Advertiser und Publisher zusammen nachfolgend „Nutzer“ genannt; beide Vertragsarten nachfolgend „Kampagnen“ genannt) sowie
(b) die Schaltung von Werbung auf Werbeträgern zwischen oohlemon und Werbeträgeranbietern (nachfolgend „Publisher“ genannt) .
Dabei gelten die Allgemeinen Bestimmungen in Abschnitt A für alle Nutzer, die Besonderen Bestimmungen in Abschnitt B für Advertiser und die Besonderen Bestimmungen in Abschnitt C für Publisher.
Geschäftsbedingungen der Nutzer haben keine Gültigkeit, auch wenn oohlemon im Einzelfall nicht widerspricht, soweit deren Einbeziehung nicht ausdrücklich schriftlich von oohlemon bestätigt wurde.
A. Bestimmungen für alle Nutzer
1. Registrierung über das Portal, Zugang von Erklärungen, Rechteeinräumung
(1) Nutzungs- und kampagnenberechtigt sind nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(2) Registrierung
Die Nutzung des Portals erfordert eine Registrierung des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen und seine Angaben stets aktuell zu halten.
Eine Registrierung begründet noch keinen Vertrag über die Schaltung von Werbung mit oohlemon, sondern verpflichtet den Nutzer lediglich, die nachstehenden Nutzungsbedingungen einzuhalten.
(3) Zugang von Erklärungen
Dem Nutzer können rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. E-Mails mit Angeboten oder Annahmen, Hinweise auf Änderungen der AGB etc.) per E-Mail zugehen. Diese gelten als zugegangen, wenn sie im Postfach des Nutzers auf dem Portal oder unter normalen Umständen im E-Mail-Postfach abrufbar sind, das der Nutzer bei der Registrierung angegeben hat.
(4) Nutzerkonto, Nutzung
Nach der Registrierung wird für jeden Nutzer auf dem Portal ein personalisiertes Nutzerkonto eingerichtet. Der Nutzer hat dazu bei der Registrierung eine Nutzerkennung und eine Zugangskennung zu wählen sowie die für die Nutzung des Portals und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben zu machen. Der Nutzer ist darauf hingewiesen, dass oohlemon die Zugangskennung des Nutzers nicht kennt und auch keinen anderweitigen Zugriff auf das Konto hat und der Inhalt des Kontos daher endgültig verloren ist, wenn der Nutzer die Zugangskennung verliert oder vergisst.
(5) App oohlemon
Die Nutzung ist auch mobil über die App oohlemon möglich.
(6) Nutzungsrechte an Marken und anderen Gewerblichen Schutzrechten
Die Nutzer räumen oohlemon ausschließlich zum Zweck der Werbung durch oohlemon ein einfaches Nutzungsrecht an den von den Nutzern verwendeten Marken, Logos, Kennzeichen und Unternehmensbezeichnungen ein. Die Nutzer sichern zu, dass sie zur Einräumung eines derartigen Nutzungsrechts berechtigt sind.
2. Allgemeine Pflichten der Nutzer bei Nutzung des Portals
(1) Nutzer (Advertiser und Publisher) sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Nutzerkonto nur von ihnen selbst genutzt wird und müssen zu diesem Zweck ihre Zugangskennung geheim halten. Besteht der Verdacht, dass die Zugangskennung bekannt geworden sein könnte, ist der Nutzer verpflichtet, dies unverzüglich oohlemon mitzuteilen. Er erhält sodann von oohlemon neue Zugangsdaten. Der Nutzer ist in vollem Umfang für alle Aktivitäten, die über sein Nutzerkonto ausgeübt werden, verantwortlich.
(2) Nutzer haben ihre Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die oohlemon zur Bereitstellung des Portals und der Erbringung der damit verbundenen Leistungen einsetzt, beeinträchtigt werden. oohlemon ist berechtigt, notwendige Maßnahmen (z. B. Zugangssperren) vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Systemintegrität der eingesetzten Systeme sicherzustellen.
(3) Sperrung des Kontos
oohlemon ist berechtigt, den Zugang von Nutzern zu dem Portal dauerhaft zu sperren, die Nutzungsberechtigung zu widerrufen und die Kampagnen ggf. fristlos zu kündigen, wenn diese das Portal missbräuchlich nutzen. In diesem Fall sind jegliche Ersatzansprüche der Nutzer – insbesondere hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen – und Ansprüche auf Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen ausgeschlossen.
3. Verfügbarkeit des Portals
Das Portal steht den Nutzern 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche in einem Umfang von 98 % der Zeit, bezogen auf den Monat, zur Verfügung. Ausgenommen sind Zeiten der regelmäßigen Wartung. Diese werden sofern möglich spätestens drei Tage vorher per E-Mail angemeldet und sollen möglichst im Zeitraum 22-6:00 Uhr stattfinden.
4. Preise, Rechnungstellung, Zahlung
oohlemon ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu stellen, soweit nicht anders vereinbart wurde. Die Rechnungen für Advertiser benennen Standorte, Displays sowie deren Laufzeit / Uhrzeit sowie die sich daraus ergebenden Preise. Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von acht Tagen rein netto ohne Abzug.
5. Beendigung des Nutzungsverhältnisses; Laufzeit und Beendigung der einzelnen Kampagnen, ordentliche und außerordentliche Kündigung
Jeder Nutzer ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Nutzung des durch schriftliche Kündigung in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats zu beenden.
oohlemon ist berechtigt, das Portal-Nutzungsverhältnis und/oder Kampagnen mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer gegen wesentliche Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag und/oder einer Kampagne verstößt und trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass oohlemon ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Verbindlichkeiten eines Nutzers gegenüber oohlemon bleibt von einer Vertragsbeendigung unberührt.
6. Haftung von oohlemon, höhere Gewalt
oohlemon haftet unbeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• für die Verletzung, Leib oder Gesundheit,
• sowie im Umfang einer von oohlemon übernommenen Garantie.
Unbeschadet vorstehender Regelung haftet oohlemon bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von oohlemon auf solche vertragstypischen Schäden und/oder einen solchen vertragstypischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von oohlemon sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von oohlemon.
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Nutzers aufgrund der Haftung nach Ziffer 7 bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist hinsichtlich sonstiger Schadensersatzansprüche des Nutzers beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Nutzer von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, spätestens jedoch in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und zehn Jahre von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
Höhere Gewalt, eintretende Betriebsstörungen oder sonstige von oohlemon nicht zu vertretende Fälle der Unmöglichkeit, die oohlemon ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Vertragsleistungen zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, verändern die Fristen und Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Die gesetzlichen Rechte der Nutzer bleiben hiervon unberührt.
7. Verantwortlichkeit für Inhalte
oohlemon stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Beschaffung von Werbeflächen zur Verfügung und ist nicht für Inhalte der Nutzer, insbesondere nicht für Werbemittel der teilnehmenden Advertiser oder Inhalte der Publisher im Umfeld der Werbeflächen, verantwortlich.
oohlemon überprüft die genannten Inhalte grundsätzlich nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet, jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt, um den Kampagnenfluss zu beschleunigen.
8. Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder darunter abgeschlossenen Kampagnen ist der Sitz von oohlemon.
B. Besondere Bestimmungen für Advertiser
1. Die Vertragsparteien
(1) oohlemon betreibt mit dem Portal einen Marktplatz für digitale Werbeträger.
Advertiser sind werbewillige Unternehmen und können sich über das Portal bei den Publishern Werbeflächen für ihre Werbekampagnen beschaffen.
Publisher verfügen über freie Werbeflächen und können über dieses Portal ihre Werbeflächen an Advertiser vermarkten.
(2) Vertragsverhältnisse, Vertrag zugunsten Dritter
Vertragspartner von Advertisern und Publishern wird jeweils allein oohlemon, zwischen Advertisern und Publishern kommt es zu keinem Vertragsschluss. Die Beschaffung von Werbeflächen für den Advertiser durch oohlemon erfolgt im Wege eines echten Vertrages zugunsten Dritter im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB, den oohlemon mit dem Publisher zugunsten des Advertisers als Drittem im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB schließt. Der Advertiser erhält somit gegenüber dem Publisher ein eigenes Recht, die vertragsgegenständliche Leistung (Schaltung der Werbung und entsprechende Bereitstellung des Werbeträgers) zu fordern. oohlemon schuldet gegenüber dem Advertiser nur den Abschluss eines derartigen Vertrages, nicht hingegen die Schaltung der Werbung und entsprechende Bereitstellung der Werbeflächen. Diesbezügliche Ansprüche erwirbt der Advertiser unmittelbar gegenüber dem Publisher.
2. Der Vertrag von oohlemon mit dem Advertiser (Kampagne)
(1) Kampagnen
Kampagnen zwischen oohlemon und dem Advertiser kommen wie folgt zustande:
– Der Advertiser registriert sich im Portal.
– Der Advertiser trägt ein Konto ein (z.B. PayPal, SEPA, Kreditkarte, usw.) und definiert ein Guthaben.
– Der Advertiser legt eine Kampagne an und definiert dazu
den Namen der Kampagne,
den räumlichen Umfang der Kampagne,
die Dauer der Kampagne,
die Tageszeit der Werbung und
das Budget.
– Er fertigt das Werbematerial.
– Die so definierte Kampagne sendet er als verbindliche Bestellung über das Portal zusammen mit dem Werbematerial an oohlemon. Eine spätere Änderung des Werbematerials ist nicht möglich. Stattdessen kann der Advertiser die Kampagne jederzeit kündigen und eine neue bestellen.
– Oohlemon prüft die Bestellung und erklärt spätestens 72 Stunden nach Zugang der Bestellung des Advertisers, ob die Bestellung angenommen wird oder nicht.
– Bestätigt oohlemon die Annahme der Bestellung, folgt, sofern der Advertiser nicht einen späteren Zeitpunkt definiert hat, unverzüglich auch der Beginn der Kampagne.
– Das Guthaben des Advertisers wird zusammen mit der Betätigung seiner Bestellung eingezogen.
– Der Advertiser kann den Verlauf der Kampagne laufend über das Portal oder seine App verfolgen (Monitoring).
– Der Advertiser ist jederzeit berechtigt, eine Kampagne abzubrechen. Nicht verbrauchte Guthaben werden unverzüglich zurückerstattet.
Bestellung und Bestätigung erfolgen standardisiert über das Portal bzw. App. Hat der Advertiser Wünsche, die davon abweichen, kann er sich damit an oohlemon wenden und individuelle Vereinbarungen diskutieren.
Die vorstehend genannten Schritte werden wie folgt erläutert:
Name der Kampagne:
Notwendig, damit im Portal die Leistungen der Kampagne zugeordnet und bei der laufenden Berichterstattung über den Verlauf der Kampagne auf Portal und/oder App oder der Abrechnung dargestellt werden können.
Räumlicher Umfang der Kampagne:
oohlemon stellt auf dem Portal eine Karte zur Verfügung, auf der bis hinunter zu Straße und Hausnummer jeweils mit einem Foto des Displays und seiner Umgebung zu sehen ist,
– welche Displays an welchen Standorten in welcher Anzahl zur Verfügung stehen und
– falls vorhanden, wie viele erfasste Kontakte in einem bestimmten Zeitraum an diesem Display gemessen wurden. Die Messung erfolgt durch das Auffangen elektromagnetischer Signale aus Geräten von Personen.
– welche Preise für den einzelnen Standort gelten.
Für seine Kampagne muss der Werbende Standorte definieren, indem er einen über die Karte zu definierendem Umkreis um einen bestimmten Punkt definiert. Der Umkreis kann in beliebiger Größe, von 10 m bis zu hunderten von Kilometern gewählt werden.
Für eine einheitliche Kampagne können beliebig viele Umkreise definiert werden.
Hinweis: Will der Advertiser nur einen einzigen Standort (Publisher) auswählen, muss er eben den Umkreis um dessen Standort entsprechend eng ziehen.
Hinweis: Es könne nicht einzelne Publisher von einem gewählten Umkreis ausgeschlossen werden.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, macht oohlemon gegenüber Advertisern keine qualitativen oder quantitativen Zusicherungen oder Angaben über die zu beschaffenden Werbeflächen, ihren Werbewert. Der Advertiser entscheidet durch seine Eingaben eigenverantwortlich, auf welchen Werbeträgern die Werbung gebucht werden soll.
Dauer der Kampagne:
Der Advertiser legt den Beginn und, falls gewünscht, auch einen Endzeitpunkt fest, nach dem keine weitere Werbung erfolgen soll.
Tageszeiten der Kampagne:
Der Advertiser kann auch Tageszeiten für die Kampagne definieren. Definiert er keine Tageszeiten, ist das Zeitfenster 24/7.
Budget der Kampagne:
Der Advertiser legt fest, wie viel Geld er für die Kampagne ausgeben will. Er ist jederzeit berechtigt, die Kampagne zum Ende eines Tages zu kündigen. Dies erfolgt über das Portal. Nicht verbrauchtes Guthaben wird unverzüglich erstattet.
Wichtiger Hinweis: oohlemon kann nicht gewährleisten, dass alle von dem Advertiser in seine Kampagne einbezogenen Displays an allen Standorten auch zur Verfügung stehen bzw. in dem gewünschten Umfang betrieben werden. Es kann sein, dass die Displays ausgeschaltet oder defekt sind oder das Internet nicht ausreicht, der Publisher abweichende Geschäftszeiten hat oder die Displays der Standorte durch andere Kampagnen belegt sind. Stehen nicht alle vom Advertiser einbezogenen Standorte zur Verfügung, wird das Budget des Advertisers auf die während der Dauer der Kampagne bereitstehenden anderen Standorte verteilt. Deren Laufzeit verlängert sich daher entsprechend, aber nicht über ein vom Advertiser definiertes Zeitfenster hinaus. Am Ende der Kampagne nicht verbrauchtes Budget wird zurückerstattet.
Ausschluss von Werbung von Konkurrenten
Ein Ausschluss von Konkurrenzunternehmen oder Branchen bei Definition der Kampagne ist möglich.
Monitoring der Kampagne:
Die Daten der Kampagne
– Standorte und Displays
– Laufzeit / Uhrzeit der Werbung
– Anzahl der erfassten Kontakte
werden laufend protokolliert und können vom Advertiser im Portal oder in der App jederzeit verfolgt werden.
(2) Bereitstellung des Werbematerials
1. Der Advertiser ist verpflichtet, die Werbemittel oohlemon gleichzeitig mit der Bestellung zukommen lassen, damit oohlemon etwaige Verstöße gegen die eigenen Vorschriften oder die Anforderungen der Publisher an Werbemittel prüfen kann.
2. Erstellung von Werbemitteln
Dem Advertiser steht es frei, in welcher Weise er seine Werbemittel zur Verfügung stellt. Er ist aber verpflichtet, diese in einem üblichen Format zur Verfügung zu stellen.
Ergänzend dazu bietet oohlemon die Möglichkeit, dass der Advertiser seine Werbemittel selbst über das Portal von oohlemon erstellt. oohlemon stellt auf dem Portal dem Advertiser eine open Source-Software zur Verfügung, mit der er selbst Werbemittel erstellen kann.
bc Verantwortlichkeit des Advertisers, Haftungsfreistellung
Der Advertiser ist vollumfänglich allein verantwortlich für seine verwendeten Werbemittel (technisch und inhaltlich).
Der Advertiser sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Werbemittel sowie die beworbenen Inhalte nicht gegen geltendes Recht im bestimmungsgemäßen Verbreitungsgebiet der Werbung sowie der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, und dass er über sämtliche Rechte an den Werbemitteln, insbesondere Schutzrechte und/oder Persönlichkeitsrechte, soweit für die Schaltung der Werbemittel erforderlich, frei verfügen kann.
Werden gegen oohlemon im Zusammenhang mit der Durchführung von Kampagnen des Advertisers stehende Ansprüche wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht geltend gemacht, die auf die vertragsgemäße Verwendung auf von dem Advertiser zur Verfügung gestellte Werbemittel zurückzuführen sind (nachfolgend „Drittansprüche“ genannt), werden sich oohlemon und der Advertiser hierüber unverzüglich unterrichten und die Abwehr von Drittansprüchen in enger Abstimmung koordinieren, wobei der Advertiser die Federführung übernimmt. Bleiben sachgerechte Weisungen des Advertisers innerhalb eines angemessenen Zeitraums aus, so wird oohlemon die geltend gemachten Drittansprüche nach billigem Ermessen behandeln.
Entstehen oohlemon im Zusammenhang mit der Verteidigung oder sonstigen Behandlung von Drittansprüchen Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Advertiser oohlemon von solchen Kosten und Schäden freistellen. Entstehen oohlemon aufgrund eines von ihrem abgeschlossenen Vergleich, der zuvor zwischen oohlemon und dem Advertiser abzustimmen und gemeinsam zu beschließen ist, Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Advertiser oohlemon hiervon freistellen.
1. Anforderungen an Werbeinhalte
Der Advertiser ist verpflichtet, auf dem Portal keine Werbemittel hochzuladen, zu verlinken, einzugeben, oder sonst wie zum Einsatz im Rahmen von Kampagnen bereit zu stellen, die
wenn sie für den Einsatz im Umfeld von redaktioneller Berichterstattung bestimmt sind, nicht eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen (z. B. durch Kennzeichnung als „Anzeige“ oder „Werbung“);
die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation des Deutschen
Werberates nicht beachten;
gegen Jugendschutzrecht verstoßen;
gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, volksverhetzende,
menschenverachtende Inhalte;
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;
Rechte Dritter verletzende Inhalte;
oder sonst gesetzeswidrige Inhalte enthalten oder auf Werbemittel solchen Inhalts verweisen.
3. Abweichungen bei Leistungserbringung, Beanstandungen und Einschränkungen bei spezifischen Werbeformen,
Der Advertiser erkennt an, dass unwesentliche und geringfügige Abweichungen in der Farb- oder Tonwiedergabe produktimmanent sind und aufgrund der Übertragung der in der Werbeanzeige enthaltenen Information zwischen verschiedenen Medien nicht komplett vermieden werden können. Ansprüche des Advertisers im Falle von witterungsbedingten Schäden bestehen nicht. Bei Schäden und Mängeln, die auf oohlemon oder dem Publisher zurechenbares Verhalten zurückzuführen sind, gelten die Bestimmungen über die Haftung von oohlemon nach diesen AGB.
Der Advertiser ist verpflichtet, die Ausführung der jeweils bestellten Leistung (z.B. Veröffentlichung einer Werbeanzeige) zu prüfen. Beanstandungen bei erkennbar nicht vertragsgemäßer Ausführung der Leistung sind oohlemon unverzüglich unter Angaben des konkreten Standortes, des Zeitpunkts der Feststellung der Beanstandung und zusammen mit geeigneten Nachweisen (z.B. Fotografien) anzuzeigen.
4. Vergütung
(1) Zahlungsart
Dem Advertiser stehen unterschiedliche Zahlungsmethoden zur Verfügung. Die jeweils möglichen Zahlungsmethoden werden im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt bzw. dem Advertiser von oohlemon mitgeteilt. Einzelne Zahlungsmethoden können mit einem Service-Aufschlag versehen werden. Der Advertiser wird über diesen Aufschlag vor Abgabe seines Angebots auf Abschluss einer Kampagne informiert.
Der Advertiser erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle der Zahlung über Kreditkarte, per Lastschrift oder per Mollie eine Belastung der Karte bzw. des Kontos vor Ausführung der Leistung durch oohlemon erfolgen kann.
(2) Sekundenabrechnung
Die Abrechnung der Leistung von oohlemon erfolgt nach den von oohlemon auf den Displays der Publisher bereitgestellten Werbezeiten, wobei sekundengenau abgerechnet wird. Die Preisliste ist auf der Webseite bzw. in der App einsehbar. Der Advertiser zahlt nur die Zeiten, in denen tatsächlich seine Werbung auf von ihm bestellten Displays gelaufen ist. Ihm steht auf dem Portal laufend eine Übersicht über die Anzahl der Displays, deren Standort und die Uhrzeiten, in denen seine Werbung gelaufen ist, zur Einsicht bereit.
(3) Stichtag der Abrechnung
Die Vergütung wird jeweils wöchentlich jeweils zu Sonntag, 24 Uhr abgerechnet und sodann die angefallenen Gebühren von dem Guthaben des Advertisers in Abzug gebracht. Endet eine Kampagne vor diesem Zeitpunkt, ist oohlemon berechtigt, die Abrechnung auch früher zu erstellen.
(4) Storno einer Kampagne
Der Advertiser ist jederzeit berechtigt, eine Kampagne mit einer Frist von einem Tag zum Ende eines Tages abzubrechen (stornieren). Im Falle einer Stornierung ist der Advertiser verpflichtet, an oohlemon eine Stornogebühr in Höhe von 5 % der Restvergütung der betroffenen Kampagne zu zahlen. Nach Abrechnung wird ihm ein nicht verbrauchtes Guthaben unverzüglich überwiesen.
Ergänzend gilt Abschnitt A, Ziffer 5: Preise, Rechnungstellung, Zahlung.
5. Gewährleistung, Verjährung
Entspricht die Ausführung der gebuchten Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung und liegt keine lediglich unwesentliche oder geringfügige Abweichung vor, so stehen dem Advertiser die gesetzlichen Rechte zu. Etwaige Ansprüche aufgrund einer vertraglichen Pflichtverletzung von oohlemon verjähren nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginns. Ansprüche, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von oohlemon, Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, Ansprüche in Bezug auf eine von oohlemon übernommene Garantie verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Rechteeinräumung, Datenübermittlung, Veröffentlichung in weiteren Medien
Der Advertiser räumt mit dem Hochladen, Verlinken oder Eingeben der Werbemittel auf dem Portal oder der sonstigen Bereitstellung zur Verwendung im Zusammenhang mit Kampagnen oohlemon und dem Publisher für die Zeit der vereinbarten Werbeschaltung das nicht ausschließliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Werbemittel in der einzelvertraglich vereinbarten Weise für Werbeschaltungen zu nutzen.
7. Ergänzend gelten die Bestimmungen in Abschnitt A dieser AGB.
C. Besondere Bestimmungen für Publisher
1. Portalnutzung
Voraussetzung des Zusammenspiels der Displays der Publisher mit dem Portal ist die Internetfähigkeit bzw. der Anschluss jedes einzelnen Displays ans Internet mit einem Internet-Stick. Nicht in dieser Weise angeschlossene Geräte können von der Plattform nicht angesprochen werden. Geeignete Sticks werden auf der Plattform empfohlen.
2. Eigennutzung durch den Publisher
Der Publisher kann die Leistungen der Plattform (Erstellung und Abspielen von Werbung auf Displays) für sich selbst nutzen. Er kann eigene Werbung zusammenstellen und über die Plattform Oohlemon auf seinen eigenen Displays ablaufen lassen. Bezüglich der Erstellung der Werbemittel und deren Inhalt und ggf. Kontrolle und Sperrung gilt Abschnitt B. Ziffer 2 (2) und Ziffer 3.
Um diese Funktionalität nutzen zu können, zahlt der Publisher eine monatliche Gebühr für jedes von ihm angemeldete Display gem. Preisliste.
Der Publisher darf nur Displays anmelden, deren Aufstellungsort eine nicht unerhebliche Kundenfrequenz wahrscheinlich erscheinen lassen. Zum Nachweis fügt er der Anmeldung folgende Informationen bei: Adresse des Standortes, Anzahl der Displays im Standort, Fotografien der Displays und ihrer Umgebung. oohlemon akzeptiert nur Angebote mit Fotografien, die eine ausreichende Beurteilung der Stellung des Displays und seiner Werbewirksamkeit in Beziehung zu seiner Umgebung ermöglichen. Oohlemon ist berechtigt, als nicht geeignet erscheinende Displays abzulehnen.
3. Fremdwerbung durch den Publisher
Der Publisher kann oohlemon über das Portal Displays zur Nutzung für Werbezwecke durch deren Kunden (Advertiser) anbieten. Das Angebot muss enthalten: Adresse des Standortes, Anzahl der Displays im Standort, Fotografien der Displays und ihrer Umgebung. oohlemon akzeptiert nur Angebote mit Fotografien, die eine ausreichende Beurteilung der Stellung des Displays und seiner Werbewirksamkeit in Beziehung zu seiner Umgebung ermöglichen.
Ferner ist notwendig eine Angabe der Zeiten, in denen Fremdwerbung auf den Displays zugelassen ist. Diese Zeiten können über das Portal jederzeit geändert werden.
oohlemon entscheidet nach freiem Ermessen, ob ein solches Angebot eines Publishers in das Portal aufgenommen wird. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Publisher erhält darüber eine Nachricht von oohlemon in Textform. Damit ist der Rahmenvertrag zwischen den Parteien über die Nutzung der Displays des Publishers zu Werbezwecken durch oohlemon und deren Advertisern geschlossen.
4. Rahmenvertrag über Fremdwerbung von oohlemon mit dem Publisher
Für dieses Vertragsverhältnis gelten sodann folgende Regeln:
Der Publisher ist aufgrund dieses Rahmenvertrages verpflichtet, zu dulden, dass oohlemon auf den Displays und anderen Werbemitteln des Publishers von oohlemon gestellte Werbung abspielen lässt.
(2) Der Publisher ist verpflichtet, die Displays in den von ihm angemeldeten Zeiten ablauffähig zu halten.
Der Publisher kann auf dem Portal bzw. der App jederzeit die Warteliste der Kampagnen einsehen, die bei ihm zukünftig ablaufen sollen. Gegebenenfalls kann er dann das nachstehende Widerspruchsrecht ausüben.
Der Publisher hat ein Widerspruchsrecht gegen Werbung nur dann, wenn
– die Werbung ein unmittelbar konkurrierendes Unternehmen betrifft,
– die Werbung strafrechtliche Inhalte aufweist oder
– die Regeln des Anstands verletzt.
Der Widerspruch ist gegenüber Oohlemon zu erklären und erfolgt durch entsprechende Einstellung über die Webseite oder die App.
(5) Verträge zwischen Publisher und oohlemon über Bereitstellung von Werbeflächen und diesbezügliche Schaltung von Werbung werden immer zugunsten eines von oohlemon benannten Advertisers abgeschlossen. Der von oohlemon benannte Advertiser erhält neben oohlemon ein eigenes Recht, die zwischen oohlemon und dem Publisher vertraglich vereinbarte Leistung zu fordern.
(6) Der Publisher sichert zu, dass er zur Vermarktung der vertragsgegenständlichen Werbeflächen berechtigt ist und über diese Werbeflächen frei verfügen kann.
Der Publisher ist berechtigt, in den definierten Zeiten auch andere, zum Beispiel auch eigene Werbung laufen zu lassen, solange keine Werbung der Advertiser von oohlemon ablaufen soll.
5. Preise
(1) Gebühr für die Eigennutzung der Displays
Der Publisher zahlt eine monatliche Gebühr für jedes von ihm über das Portal bespielte Display. Der jeweils gültige Preis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von oohlemon und wird jeweils im Portal/App angezeigt.
Gebühren des Publishers für Fremdwerbung
Der Vergütungsanspruch des Publishers gegen oohlemon für eine Werbeschaltung entsteht mit dem Lauf und im Umfang der Kampagne. Advertiser sind berechtigt, Kampagnen jederzeit abzubrechen. Der Publisher erhält daher nur eine Vergütung für die tatsächlich vom Advertiser in Anspruch genommene Zeit seiner Displays. Der Publisher erhält 50 % der von oohlemon gegenüber den Advertisern erhobenen Gebühren. oohlemon rechnet gegenüber dem Publisher darüber wöchentlich jeweils zu Sonntag, 24 Uhr ab und übermittelt dem Publisher das Ergebnis. Dieser erstellt eine Rechnung, die zahlbar ist innerhalb von zehn Tagen mit 3 % Skonto.
6.Keine Gewähr für Werbeinhalte durch oohlemon
oohlemon hat den Advertiser vertraglich verpflichtet, keine rechtsverletzenden Werbemittel zu nutzen. Oohlemon haftet nicht für die Inhalte der Advertiser.
7. Verfügbarkeit der Werbeflächen
Der Publisher ist verpflichtet, die Werbemittel in dem im Portal mitgeteilten Umfang betriebsbereit zu halten und ablaufen zu lassen.
8. Vorgaben an das Werbeumfeld, Umgehung von Vergütungsmechanismen, Haftungsfreistellung
Dem Publisher ist es untersagt, selbst oder durch Dritte
• die von oohlemon bzw. dem Advertiser übermittelten Werbemittel inhaltlich zu verändern;
• die vollständige Wiedergabe der von oohlemon bzw. dem Advertiser übermittelten Werbemittel einzuschränken oder zu behindern;
Der Publisher darf Werbeflächen bei oohlemon nicht anmelden oder zum Bestandteil eines Angebots machen, wenn das teilnehmende Werbemedium
• gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, volksverhetzende oder menschen-verachtende Inhalte;
• Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;
• Rechte Dritter verletzende Inhalte;
• oder sonstige gesetzeswidrige Inhalte enthält oder auf Werbemittel solchen Inhalts verweist.
Werbeträger, auf denen Werbeflächen zur Verfügung gestellt werden, müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Gleiches gilt für die Art und Weise der Platzierung der Werbemittel. Die Art und Weise der Platzierung der Werbemittel darf zudem nicht den Ruf oder die Wertschätzung des Advertisers oder den seiner Marken beeinträchtigen. Dazu zählt es auch, dass neben der von oohlemon geschalteten Werbung mit dem vorgenannten Inhalt geschaltet wird oder in anderer Weise im Raum präsent ist.
9. Abwehr von Ansprüchen
Werden gegen oohlemon im Zusammenhang mit einem schuldhaften Verstoß des Publishers gegen die vorstehenden Verpflichtungen Ansprüche wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht geltend gemacht, werden sich oohlemon und der Publisher hierüber unverzüglich unterrichten und die Abwehr derartiger Ansprüche in enger Abstimmung koordinieren, wobei der Publisher die Federführung übernimmt. Bleiben sachgerechte Weisungen des Publishers innerhalb eines angemessenen Zeitraums aus, so wird oohlemon die geltend gemachten Ansprüche nach billigem Ermessen behandeln.
Entstehen oohlemon im Zusammenhang mit der Verteidigung oder sonstigen Behandlung der vorstehend genannten Ansprüche Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Publisher oohlemon von solchen Kosten und Schäden freistellen. Entstehen oohlemon aufgrund eines von ihrem abgeschlossenen Vergleich, der zuvor zwischen oohlemon und dem Publisher abzustimmen und gemeinsam zu beschließen ist, Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Publisher oohlemon hiervon freistellen.
10. Laufzeit des Rahmenvertrages, Kündigung
Ein mit dem Publisher geschlossener Rahmenvertrag hat eine unbestimmte Laufzeit. Er kann von jeder der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats gekündigt werden. Zur Kündigung reicht die Textform über das Portal.
Ergänzend gelten die Bestimmungen in Abschnitt A dieser AGB.